Wir beraten

sehbehinderte und blinde Menschen, ihre Angehörigen, Institutionen und interessierte Menschen zu:

Wir unterstützen bei der Antragstellung auf Schwerbehinderung, Leistungen nach Landesblindengeldgesetz, bei anfallendem Schriftverkehr und Behördenpost.

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Wir vermitteln Sie gegebenenfalls an weiterführende Stellen und Fachdienste wie:

  • Rehabilitationslehrer
  • Blindenselbsthilfe
  • Blindenführhundschulen
  • Hörbücherei
  • Hilfsmittelanbieter